GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
DER HETYCH KONTAKTLINSEN KG

Lieferant:
FN:
Adresse:
Telefax:
E-Mail:
UID-Nr:

Hetych Kontaktlinsen KG   (im Folgenden „LIEFERANT“ genannt)
259282y Landesgericht Wiener Neustadt
Ortsstraße 227, A-2331 Vösendorf
+43 1 699 42 07
office@hetych.at
ATU61494047

Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich

1. Ausschließliche Geltung der Geschäftsbedingungen, Vertragsinhalt

1.1.   Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Lieferungen und Leistungen der Hetych Kontaktlinsen KG, auch wenn nicht
ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Geschäfts- oder
Lieferbedingungen des Kunden gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung.
Personen, die Aufträge erteilen oder Waren zur Bearbeitung überbringen oder abholen, gelten als bevollmächtigt, unsere AGB für den Kunden anzunehmen und diesbezügliche Vorbehalte anzubringen.

1.2.   Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet werden.

1.3.   Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von unseren
Geschäfts- und Lieferbedingungen oder Listenpreisen abweichen. Diesbezügliche
Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

1.4.   Angaben in Katalogen, Prospekten, etc sind unverbindlich.

2. Preise, Kosten

2.1.  Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exkl. Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.

2.2.  Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen.

3. Zahlungsbedingungen, Kompensationsverbot

3.1.  Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung spesen- und
abzugsfrei zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf
unserem Konto als Zahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach
schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug
aus. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

3.2.  Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des
tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu
begehren. Dies sind bei Unternehmern: 9,2 % pa über dem Basiszinssatz. Wir sind auch
berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der
Ware Zinseszinsen zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des
Zahlungsverzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst
jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,– als Entschädigung für Betreibungskosten
gem. § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt
davon unberührt. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung sind wir berechtigt,
offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu
verlangen.

3.3.  Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus
anderen Rechtsgeschäften.

4. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Abnahmeverzug

4.1.  Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen
Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist (zB Eingang
der vereinbarten Anzahlung). Die Lieferfristen und -termine werden von uns nach
Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart,
unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der
Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den
Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest
4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes
geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder
Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.

4.2.  Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser
Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche
Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit
angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb
unserer Sphäre liegen, wie z. B.: höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der
Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile.

4.3.  Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter
Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.

4.4.  Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei
unseren Vorlieferanten oder beim Produzenten nicht möglich ist, sind wir berechtigt,
ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

4.5.  Unsere Haftung für Verzugsschäden ist mit 0,5 % des Werts der im Verzug befindlichen
Lieferung, maximal jedoch 5 % des Werts desjenigen Teils der Lieferung, der nicht
rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt.

4.6.  Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von
maximal 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Die Lagergebühren
hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf
Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer
Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 10 % des Rechnungsbetrages (exklusive
USt) als vereinbart.

5. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung, Verpackung

Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung, ab unserem Werk in Ortsstraße 227, 2331 Vösendorf. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Wir liefern unversichert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben. Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung gilt die Ware als „ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2010 verkauft.
6. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung

6.1.  Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware,
insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

6.2.  Für den Fall der Be- und Verarbeitung der Ware erstreckt sich unser Eigentum auf die
neue Sache. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des ordentlichen
Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises tritt uns der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden
Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet, diese
Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden
sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die uns der Kunde bekannt zu geben
hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen.

6.3.  Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine
Pfändung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich zur Anzeige bringen.
Saldoanerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, ebenso wenig die Hingabe
von Wechsel oder Schecks bis zur richtigen und tatsächlichen Einlösung. Falls wir von
unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen müssen und die Ware zurücknehmen,
erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommenen
Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, dem Verschleiß sowie den
sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, mindestens aber zu 30 % des
Fakturawertes. Der Besteller verpflichtet sich, uns vor Anmeldung eines
Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte
und in unserem Eigentum stehende Waren übernehmen können.

6.4.  Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei
dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht
aufhebt. Im Falle der Pfändung von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt
stehen, hat uns der Kunde unverzüglich detailliert zu informieren, ebenso sind
Aussonderungen unserer Ware wegen einer bevorstehenden Insolvenzbelastungen der
Ware während Bestehen des Eigentumsvorbehalts unzulässig. Die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren und
ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken
zu versichern.

7. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung, Nebenpflichten

7.1.  Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens
innerhalb von 8 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich
zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

7.2.  Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von
Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden
keine Anwendung.

7.3.  Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und
Katalogen gelten vorweg als genehmigt.

7.4.  Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder
Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen
sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die
Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter
Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.

7.5.  Zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Kunde auf seine Kosten
und Gefahr die Ware an uns zu liefern und bei uns abzuholen.

7.6.  Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung
entstanden sind.

7.7.  Sollte eine Garantiezusage erfolgen (es handelt sich hierbei jedenfalls nur um einen
„unechten Garantievertrag“), so umfasst diese keinesfalls Verschleißteile, Schäden, die
durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung oder
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind. Die
Garantiezusage ist derart zu verstehen, dass wir für Mängel (ausgenommen die zuvor
aufgezählten Fälle) einstehen, die innerhalb der vereinbarten Garantiefrist nach
Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.

7.8.  Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen
nichts anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch
nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen
Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und
Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die
Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener
Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.

7.9.  Eine Haftung für Sach- und Personenschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetz
ist ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auf seine
Kunden zu überbinden.

8. Elektronischer Geschäftsverkehr

8.1.  Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können unter
Verwendung unserer elektronischen Formulare und per E-Mail gültig abgesandt
werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei uns.
Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden.

8.2.  Wir behalten uns vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion unserer
Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel (individuelle Nachricht,
Bekanntgabe auf unseren Webseiten) die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich
bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige,
gültige Übermittlung derselben vorzunehmen oder zu erbitten.

9. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenerfassung

9.1.  Erfüllungsort ist an unserer Geschäftsanschrift.

9.2.  Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen
des internationalen Privatrechtes (zB IPRG, Rom I-VO etc) und des UN-Kaufrechts.

9.3.  Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichtes für Mödling vereinbart.

9.4.  Sollten Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam,
ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die
Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall
ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig
und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die
rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten
Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

9.5.  Die mit unseren Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere
Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und
Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw gelieferte Produkte oder
Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc.)
werden in unserer EDV gespeichert und weiterverarbeitet.
Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis.

Stand: Jänner 2015
Hetych Kontaktlinsen KG
A-2331 Vösendorf, Ortsstraße 227